Balkonkraftwerk - rechtliche Fragen

Das sind die Top 5 Fragen zu rechtlichen Themen bei Balkonkraftwerken.

FAQ zu den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken:

  1. Muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?
    Ja, Balkonkraftwerke müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese Registrierung ist in wenigen Minuten erledigt. Eine Meldung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich​.

  2. Gibt es eine Grenze für die Einspeisung ins Netz?
    In Deutschland darf ein Balkonkraftwerk offiziell maximal 800 Watt ins Hausnetz einspeisen. Die Module dürfen jedoch mehr Strom produzieren, der dann je nach Bedarf des Haushalts genutzt wird​​. Das kann auch sehr sinnvoll sein, um auch bei schlechtem Wetter genug Strom zu produzieren. Außerdem kann ein Speicher den überproduzierten Strom sehr effizient zwischenspeichern.

  3. Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk betreiben?
    Ja, Mietern ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks erlaubt, auch wenn der Vermieter dies nicht ausdrücklich gestattet. Wichtig ist, dass die Anlage sicher und vorschriftsgemäß installiert wird​.

  4. Gibt es Begrenzungen für die Größe der Module?
    Die früher geltende Regelung von maximal 2 Quadratmetern pro Solarmodul ist für Balkonkraftwerke nicht relevant. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für Modulgröße​n.

  5. Funktioniert das Balkonkraftwerk bei Stromausfall?
    Ein Balkonkraftwerk funktioniert nur bei Netzspannung. Bei einem Stromausfall kann die Anlage ohne zusätzlichen Batteriespeicher wie den Anker Solix 2 Pro keinen Strom liefern​.